Prinzipiell ist Evrysdi® (Risdiplam) ein ambulantes Medikament. Es gibt aktuell keine offiziellen Vorgaben, dass dieses Medikament nur in Verbindung mit regelmäßigen Krankenhausaufenthalten verabreicht werden darf. Ein Rezept für Risdiplam kann theoretisch von jedem niedergelassenen Neurologen ausgestellt werden.
Zitat aus Beschlusstext Punkt 3. “Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung“:
“Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Risdiplam soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit spinaler Muskelatrophie (SMA) erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie bzw. für Neurologie erfolgen.“
Wie auch bei allen anderen medizinischen Angelegenheiten, liegt es im Ermessen des behandelnden Arztes, in wieweit dieser, innerhalb arzneimittelgesetzlicher Rahmenbedingungen, zusätzliche ambulante Behandlungen und Kontrollen für nötig hält, insbesondere da es sich bei Risdiplam/Evrysdi um ein noch recht neues Orphan Drug Medikament handelt zu dem es noch keine Langzeiterfahrungen gibt.