Seit dem 30. August 2024 ist Risdiplam, laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nur noch über Behandlungszentren, bzw. Neurologische Praxen möglich, die an der Anwendungbegleitenden Datenerhebung SMArtCare teilnehmen, oder mit diesen zusammen arbeiten.
Dementsprechend ist die Verordnung von Risdiplam (Evrysdi®) in der Praxis vorrangig über DGM zertifizierte neuromuskuläre Zentren oder ähnlichen Fachkliniken und neurologische Artzpraxen möglich, unsofern diese entweder selbst am SMArtCare teilnehmen, oder die Behandlung zusammen mit einem solchen durchführen.
