Seit dem 30. August 2024 ist Risdiplam, laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nur noch über Behandlungszentren, bzw. Neurologische Praxen möglich, die an der Anwendungbegleitenden Datenerhebung SMArtCare teilnehmen, oder mit diesen zusammen arbeiten.
In den jeweiligen Empfehlungen zur Verlaufsbeobachtung von erwachsenen, bzw pädiatrischen Patienten mit spinaler Muskelatrophie, vom SMArtCare Projekt, ist jeweils eine Patientenvisite von 4 – 6 Monaten angegeben. Die Notwendigkeit der Anzahl der Kontrollen liegt im Ermessen des behandelnden Arztes, unter Berücksichtigung der Patientenrechte in Bezug auf unverhältnissmäßige Behandlungen, z. B. bei starker Belastung der Betroffenen durch eine unverhältnissmäßig hohe Anzahl an Kontrolluntersuchungen, Teilnahmen an diversen Behandlungen, Studien, Entfernung etc.
Hierzu kann zum Beispiel die Unabhängige Patientenberatung weitere Informationen geben.
Empfehlungen zur Verlaufsbeobachtungen von:

