Dies entschied das Essener Landessozialgericht am 27.02.2020 im Fall einer derzeit mit Spinraza® behandelten 7 Monate alten “Antragstellerin”.
Auch ein Beschwerdeverfahren änderte nichts an dem Urteil, da sich die Patientin noch in der Aufsättigungphase mit Spinraza® befindet. Die behandelnden Ärzte sowie das zur Einholung weiterer Meinungen konsultierte Universitätsklinikum Essen empfahlen 6-12 Monate Behandlungsverlauf abzuwarten.
Weiterhin lasse es sich aus ihren Aussagen nicht herleiten das die Behandlung mit Zolgensma® die erhoffte Heilung und Stillstand der SMA bringe, sowie seien auch die Nebenwirkungen unzureichend bekannt.
Quelle: Landessozialgericht NRW