Wie mittlerweile üblich bei Medikamenten mit Orphan Drug Status und hohen Kosten, gibt es hierzu vom Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) ein Verfahren zur Bewertung des Nutzens vom jeweiligen Medikament. Hier nun also zu Risdiplam aka Evrysdi®
So wie es scheint ist es wohl leider aber doch noch etwas zu früh um hier genaue Aussagen zu machen. In den meisten Klassifizierungen (Alter/Typ) liest man, dass es gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie, welche Nusinersen bzw. den Best Supportive Care (BSC) , also Physiotherapie, Hilfsmittel meint, keinen belegbaren Zusatznutzen gibt. Ein bisschen Hintergrund dazu kann man evtl. auch beim Wortprotokoll (unter Stellungnahmen) bekommen.
Quelle: https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/680/